Verpflichtung/Zusage
Mit der Erteilung der Versorgungszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber zu Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung bei Eintritt des Versorgungsfalls. Grundlage der bAV ist der arbeitsrechtliche Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung von Versorgungsleistungen nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG).
Wichtige Aspekte bei der Erteilung von Zusagen aus der Praxis:
- Abfindung von Anwartschaften und laufenden Leistungen
- Arbeitsrechtliche Grundlagen
- Aufklärungspflichten
- Betriebsübergang
- Betriebsverfassungsrecht
- Europarecht und internationale Arbeitsverhältnisse
- Gestaltung, Änderung und Aufhebung von Versorgungsordnungen
- Gleichbehandlungsgrundsatz
- Rechtsbegründungsakte
- Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Anwartschaften und Leistungen
- Statusfeststellungverfahren arbeitsrechtlich, sozialversicherungsrechtlich, steuerrechtlich
- Zivilrechtliche Grundlagen
- Zivilrechtlicher Insolvenzschutz
Unser erfahrenes Netzwerk berät Sie zu allen Punkten aus einer Hand. Die Berater ergänzen sich dabei in verschiedenen Rechtsgebieten wie Betriebsrenten-, Steuer-, Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Sozialversicherungs- und Produktrecht.
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